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Transplantationsgesetz und Organspende
Die Übertragung von Organen von einem Menschen auf einen anderen war noch vor wenigen Jahrzehnten völlig undenkbar. Sie ist erst durch die moderne Entwicklung der Intensivmedizin möglich geworden. Diese ermöglicht es, bei einem toten Menschen die Funktion bestimmter Organe für eine Zeit lang weiter aufrecht zu erhalten, um sie dann zu entnehmen.

Transplantationsmedizin dringt so in den Grenzbereich von Leben und Tod vor. Deshalb wirft sie viele grundsätzliche Fragen auf: Wann ist der Mensch tot? Ist es ethisch vertretbar, einem Menschen Organe zu entnehmen? Ist es Recht, das Organ eines anderen Menschen anzunehmen?


Organspende

Transplantationen sind natürlich nur möglich, wenn jemand bereit ist, im Falle seines Todes (in ganz wenigen Ausnahmen aber auch zu Lebzeiten) seine eigenen Organe zu spenden.
Ob es man sich nun Gedanken macht, eine Erklärung zur Organspende abzugeben, in der man für den Fall seines Todes festlegt, ob man Organe spenden will oder nicht, oder ob man als Patient vor einer Transplantation steht und nachdenkt, ob man ein gespendetes Organ überhaupt annehmen kann: Man braucht eine Vielzahl von Informationen, um für sich selbst die richtige Antwort finden zu können.

Lesen Sie mehr zum Thema Organspende:

Eine Fülle von Informationen hält auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bereit.

Organspendeausweis

Wenn Sie sich eine Meinung zum Thema Organspende gebildet haben, dann sollten Sie ihre Entscheidung in einem Organspendeausweis festhalten. Das Formular erhalten Sie z.B. in Arztpraxen, Apotheken und vielen Behörden. Sie können aber auch gerne hier einen Organspendeausweis als pdf-Datei (38 kB) auf Ihren Rechner laden und selbst ausdrucken. Lesen Sie mehr zum Thema Organspendeausweis:


Das Transplantationsgesetz (TPG)

Die rechtlichen Fragen in diesem Bereich beantwortet seit Dezember 1997 das Transplantationsgesetz (TPG). Hier ist geregelt, unter welchen Umständen Organe eines Menschen entnommen und einem anderen transplantiert werden dürfen.

Grenzbereiche bergen immer die Gefahr des Missbrauchs. Auch hierauf geht das TPG ein. Es legt fest, was im Zusammenhang mit Organspende und Transplantation erlaubt und was verboten ist. Für Verstöße werden bis zu 5 Jahre Haft angedroht.

Lesen Sie mehr zum Thema Organspende:


Dank

Dank der transplantierten Patienten

Selbsthilfe Lebertransplantierter Deutschland

21.7.2010