Der Begriff "Patient" kommt von dem lateinischen Wort für "erdulden" bzw. "leiden". Hinsichtlich der Erkankung ist dies genauso richtig wie in Bezug auf ärztliche Behandlung, Krankenkassen, Behörden: Ein Patient muss eine ganze Menge Geduld aufbringen. Das bedeutet aber nicht, dass man alles, was auf einen zukommt, still erleiden muss. Ein informierter Patient, der auch weiss, welche rechtlichen Möglichkeiten ihm offen stehen, kann zur Verbesserung seiner Behandlung beitragen.
Auf dieser Seite finden Sie Beiträge zu ganz verschiedenen Gesichtspunkten von Patientenrechten. Wir bemühen uns, diese Informationen laufend zu erweitern.
Charta der Patientenrechte
Ministerien und Verbände haben im Oktober 2002 in einer Charta zusammengefasst, welche Rechte Patienten in Deutschland haben. Diese Charta stellen wir Ihnen als PDF- Dokument zur Verfügung, sodass Sie sie für Ihren Gebrauch ausdrucken können.
Warteliste und Transplantation
Krankenkassen und Behörden- Keine Erstattung bei Cross- over- Spende
Die Cross- Over- Lebendspende wird z.B. in der Schweiz praktiziert. Dabei sucht das Transplantationszentrum zwei Ehepaare, bei denen jeweils ein Partner dem anderen ein Organ spenden will, dies aber an der fehlenden Übereinstimmung der Gewebemerkmale scheitert. Im Cross- over- Verfahren "tauschen" dann diese Ehepaare die Spenderorgane. Dieses Verfahren ist nach einem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein- Westfalen in Deutschland verboten..
- Schwerbehinderung?
Wenn die Einschränkungen durch die Erkrankung größer werden, kann es sinnvoll sein, die Feststellung einer Schwerbehinderung nach dem 9. Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) zu beantragen.
Ärztliche Behandlung- Behandlungsfehler
Wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt wegen einer falschen Behandlung zerbricht, kann der Patient ein Recht auf Schadensersatz haben. Bei der Feststellung des Fehlers helfen Schlichtungsstellen.
- Patientenkontakt bei Behandlungsfehlern
Patienten, die der Meinung sind, im Zusammenhang mit der Lebertransplantation ärztlich falsch behandelt worden zu sein, können sich auch Rat und Hilfe bei unseren Ansprechpartnern holen oder Fragen an unser Forum schreiben.
Auch das Private Netzwerk Medizingeschädigter bietet Kontakt mit anderen Betroffenen in einem Forum. Außerdem kann man sich dort eine kostenlose Seite einrichten lassen, um eigene Erfahrungen im Internet vorzustellen.
- Anwaltliche Beratung
Die Stiftung Gesundheit bietet in einem Pilotprojekt Patienten eine kostenlose Medizinrechts- Beratung an. Bisher gilt dies aber nur für Betroffene in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig- Holstein.
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