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Selbsthilfe Lebertransplantierter Deutschland

Ökonomisierung der Organspende und Organhandel

Stellungnahme der Selbsthilfe Lebertransplantierter Deutschland e.V. zu Veröffentlichungen in Bild Zeitung vom 10.6. und die Zeit vom 13.6.02 im Zusammenhang mit Interviews von Professor Broelsch:

  1. Die Veröffentlichungen sind geeignet, das bisher (noch schwach) aufgebaute Vertrauen in die Gesetzeslage in Deutschland und in das darin ausgesprochene Verbot des Organhandels erneut erheblich zu erschüttern.
    Die Befürchtungen vieler Mitbürger, die uns u.a. auch die Fragen nach verbotenem Organhandel und daraus abgeleiteten kriminellen Machenschaften auf unseren Veranstaltungen stellen, werden durch solche Veröffentlichungen nur verstärkt. Damit wird auch die Bereitschaft, einen Organspendeausweis mit sich zu führen, wieder erheblich eingeschränkt.
  2. Die Selbsthilfe Lebertransplantierter Deutschland e.V. ist der Auffassung, dass Organhandel auch für die Zukunft verboten bleiben muss.
    Aus dem Artikel in der Zeit ist zu entnehmen im Zusammenhang mit der Praxis in Israel: "... Verlangt werden bis zu 200.000 , - Dollar, wobei der geringste Teil an den Organverkäufer geht, das meiste kassieren Broker und Chirurgen...".
    An anderer Stelle heißt es aus einer Felduntersuchung von Nierenverkäufern in Indien, "... Das Geschäft hatte in keinem Fall die Situation einer Familie auf lange Sicht verbessert...".
    Unsere Sorge: die Mangelsituation bei der Organspende, die Armut vieler Völker (Indien, Rumänien, Bulgarien usw.) und das "große Geld", was in diesem "Geschäft" zu stecken scheint, könnte leicht kriminelle Personen oder Organisationen zu Machenschaften verleiten, wie sie in verschiedenen Horrorfilmen bereits entwickelt wurden.
  3. Wir unterstützen die uneingeschränkte Anwendung des Transplantationsgesetzes bei der Beurteilung der Organspende ohne Unterschied bei der Lebend- wie bei der postmortalen Organspende. Jegliche Form von "finanziellem Anreiz" ist ein Kriterium, das die altruistische Bereitschaft zur Organspende beeinflusst. Außerdem stellen "finanzielle Anreize" eine Beeinträchtigung der sozialen Gleichbehandlung aller Patienten dar.
  4. Grundsätzlich muss die postmortale Organspende erheblich gesteigert werden.
    • Dazu ist als erstes durchzusetzen, möglichst mit entsprechenden Ausführungsgesetzen der Länder zum Transplantationsgesetz, dass alle Krankenhäuser mit Intensivstationen sich an Organspende beteiligen und mögliche Organspenden auch an die Koordinatoren der DSO melden. Zur Zeit beteiligen sich nur etwa 30 bis 40 Prozent der Krankenhäuser an dieser Aufgabe. Würden alle möglichen Organspenden gemeldet, würde der Organmangel relativ schnell abgebaut.
    • In den Bundesländern, in denen noch keine Ausführungsgesetzen beschlossen sind, sollten entsprechende Gesetzesentwürfe eingebracht und verabschiedet werden. Darin ist möglicherweise auch die Finanzierung der Transplantationsbeauftragten und der damit verbundenen Arbeit zu regeln.
    • Um die Verbreitung des Organspendeausweises zu verbessern, schlagen wir vor, dass die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung BzgA und Krankenkassen jährlich mit den Versichertenzeitschriften Aufklärung und Ausweisvordrucke an alle Versicherten verteilen (kommt der Versicherte nicht zum Ausweis, muss der Ausweis zum Versicherten kommen).
  5. Unseres Erachtens sollten also der öffentliche Druck und die Diskussion nicht in Richtung Ökonomisierung, sondern in Richtung auf postmortale Spenden unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten bei Krankenhäusern wie in der Politik geführt werden.

30.7.2002